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Eingliederungshilfe
 

Förderung der Selbstbestimmung – das ist der Leitsatz der Träger in der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie. Sie ermöglichen so die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die Ambulante Eingliederungshilfe beinhaltet all jene Leistungen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die außerhalb stationärer Einrichtungen erbracht werden, wie beispielsweise Ambulant-Betreutes-Wohnen, und vieles mehr. Das heißt, unser Fachdienst kommt zu dem einzelnen Menschen mit Behinderung.

„Persönlichkeit wahren – Mensch bleiben.“